Satzungsänderung: Vorschlag zur Mitgliederversammlung am 29. Mai 2015

Im Folgenden sind die Paragraphen aufgelistet, in denen Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden sollen.

Zunächst ist der Paragraph aufgeführt, wie er in der Satzung des TUS Otterbach steht.

Fett gedruckt sind die Veränderungen bzw, Ergänzungen in den entsprechenden Paragraphen.

Zu jedem Paragraphen wird die Änderung im Anschluss begründet.

 

Die Änderungen/Ergänzungen beruhen auf einem Satzungscheck durch einen Rechtsanwalt für Vereinsrecht. Dieser Rechtsanwalt ist unter anderem auch für den Sportbund Pfalz e. V. tätig, der den Satzungscheck kostenlos angeboten hatte.

 

Ein Satzungscheck ist sinnvoll, um sicher zu sein, dass die Satzung immer noch den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entspricht und auch aus steuerlicher Sicht die Gemeinnützigkeit gewahrt bleibt.

 

Folgende Paragraphen sind betroffen:

§ 2       Zweck, Zuwendungen, Vergütungen

§ 7       Organe des Vereins

§ 8       Mitgliederversammlung

§ 9       Ausschuss

 

Neuaufnahme eines Paragraphen

§ 13 Datenschutz

 

§ 2 Zweck, Zuwendungen, Vergütungen

 

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sportes und der sportlichen Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Errichtung von Sportanlagen und die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, einschließlich sportlicher Jugendpflege.

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

Änderung: Erweiterung des Satzungstextes wie folgt:

Das Amt der Vorstandsmitglieder wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeführt. Abweichend davon kann die Mitgliederversammlung das Gremium von Vorstand und Ausschuss ermächtigen, bei Bedarf im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Vereins darüber zu befinden, ob ein Vorstandsmitglied eine angemessene Vergütung erhalten soll im Rahmen der Ehrenamtspauschale.

Außerdem kann die Mitgliederversammlung den Vorstand beauftragen, einen hauptamtlichen Geschäftsführer einzustellen, der nach den Anweisungen des Vorstandes seine Tätigkeit ausübt.

Die Höhe von Vergütungen darf allerdings die Gemeinnützigkeit und Leistungsfähigkeit des Vereins nicht gefährden.

 

Änderungsbegründung:

Der TUS Otterbach ist mittlerweile zu einer beachtlichen Größe angewachsen und hat viele Aufgaben zu bewältigen, die kaum noch auf ehrenamtlicher Basis möglich sind. Die Möglichkeit einer Vergütung kann dazu beitragen, leichter Nachwuchs für die Verwaltungsgremien des Vereins zu gewinnen.

 

§7 Organe des Vereins

 

Die Organe des Vereins sind:

 

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Ausschuss
  3. der Vorstand

Änderung:

4. Rechnungsprüfer ergänzen

 

Änderungsbegründung:

Rechnungsprüfer gehören zu den Vereinsorganen und sollen auch an passender Stelle aufgeführt werden.

 

§8 Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Zu ihren Aufgaben gehören:

  1. Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
  2. Entlastung des Vorstands und des Ausschusses
  3. Wahl des Vorstands, der Ausschussmitglieder und der Rechnungsprüfer      
  4. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  5. Beschlussfassung über wichtige Vermögensangelegenheiten
  6. Auflösung des Vereins.

Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt jährlich nach Abschluss des Geschäftsjahres zusammen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden bei Bedarf einberufen oder wenn mindestens ein Viertel der ordentlichen Mitgliederversammlung unter Angabe des Grundes dies schriftlich beantragt.

 

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter einberufen. Die Einladung hat mindestens zwei Wochen vorher durch Veröffentlichung  im regionalen „Stadt- und Landkurier“ und auf der hauseigenen Homepage zu erfolgen.

 

Änderung: Genaue Bezeichnung der hauseigenen Homepage  ergänzen:
www.tus-otterbach.de

 

Änderungsbegründung:

Genaue Benennung der hauseigenen Homepage ist erforderlich, damit jeder weiß, wie die Homepage benannt ist.

 

§9 Ausschuss

 

Der Ausschuss besteht aus dem Vorstand (§ 10) und 8 Beisitzern.

 

Der Ausschuss ist zuständig für die

  1. Beschlussfassung über den Jahreshaushalt
  2. Behandlung von Einsprüchen und Beschwerden
  3. Verleihung der Ehrenmitgliedschaft und anderen Ehrungen
  4. Beratung der laufenden Vereinsangelegenheiten.

 

Der Ausschuss wird vom 1. Vorsitzenden oder seinem Beauftragten nach Bedarf oder auf schriftliches Verlangen von mindestens drei Ausschussmitgliedern einberufen.

 

Änderung:

1. Überschrift des Paragraphen ergänzen : und Rechnungsprüfer,

Überschrift lautet dann: Ausschuss und Rechnungsprüfer

 

2. Aufgabe der Rechnungsprüfer ergänzen

Die Rechnungsprüfer prüfen einmal jährlich vor der Mitgliederversammlung die Kasse, Rechnungslegung und Buchhaltung auf rechnerische und sachliche Richtigkeit, erstatten Bericht darüber auf der Mitgliederversammlung und beantragen die Entlastung des Vorstandes.

 

Änderungsbegründung:

Bei der Satzungsprüfung durch einen Rechtsanwalt für Vereinsrecht wurde empfohlen, Art und Umfang einer Rechnungsprüfung aufzunehmen, was hiermit geschieht.

 

Neuaufnahme

 

§13 Datenschutz

 

Mit der Aufnahme eines Mitgliedes nimmt der Verein Daten wie Adressdaten, Alter und Bankverbindung in das vereinseigene EDV-System auf. Diese personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt und nur im Rahmen der Vereinszwecke genutzt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt die Löschung personenbezogener Daten mit Ausnahme der Daten, die steuergesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen.

 

Änderungsbegründung:

Die Satzung des TUS Otterbach enthält keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verwaltung von Mitgliederdaten stellt jedoch eine datenschutzrechtliche Relevanz dar, weshalb ein Paragraph zum Thema Datenschutz aufgenommen werden muss.